Christine Scheck
Rechtsanwältin
Gewerbepark C 25
Businesscenter
93059 Regensburg
Tel. 0941 / 4636 293
mail@kanzlei-scheck.de
Ihre E-Rechnungen für unsere Kanzlei senden Sie bitte an
ERechnung@kanzlei-scheck.de
und geben in der Betreffzeile "E-Rechnung" an.
11.05.2011
Behandlung nur durch einen bestimmten Krankenhausarzt
Ein Patient, der abweichend von den Grundsätzen des totalen Krankenhausaufnahmevertrages seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beschränken will, muss seinen dahingehenden Willen eindeutig zum Ausdruck bringen (Leitsatz).
BGH, Az. VI ZR 252/08, Urteil v. 11.05.2010