Christine Scheck

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31.08.2011

Entfernung harter verkalkter Beläge von Zahnimplantaten ist Kassenleistung

Die Entfernung harter, verkalkter Beläge von den Implantaten im Mund wie von den natürlichen Zähnen ist von der gesetzlichen Krankenkasse als Naturalleistung zu gewähren. Diese Leistung ist von der vertragszahnärztlichen Versorgung auch als vertragszahnärztlich abrechenbare Position umfasst (Nr 107 Bema-Z). Für einen weitergehenden Anspruch auf professionelle Implantatreinigung fehlt es hingegen an einer Rechtsgrundlage. So unterfällt etwa das Entfernen weicher Beläge auch nicht als Folge einer ausnahmsweise gewährten Erstversorgung mit Implantaten oder als Nebenleistung entsprechend der für Hilfsmittel geltenden Regelung ( § 33 Abs 1 Satz 4 SGB V) dem Leistungskatalog.


Bundessozialgericht - B 1 KR 17/10 R -
Quelle: Terminbericht Nr. 29/11 des Bundessozialgerichts